Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden
Fordert Ihr Kunde Schadensersatz, weil bei der Reise etwas schief ging, stehen Sie als Reiseveranstalter in der Haftung. Das ist sogar dann der Fall, wenn die Schlechterfüllung nicht Ihre Schuld ist, sondern auf einen Leistungsträger zurückzuführen ist. Deshalb ist die Veranstalterhaftpflicht gegen Personen- und Sachschäden das A und O der persönlichen Absicherung für Veranstalter. Schmetterling vor9