2. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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Mailen

Veranstalterschutz vor der Insolvenz eines Leistungsträgers!

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Mit einer Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden sind Sie bereits optimal gegen Ansprüche Ihrer Reiseteilnehmer abgesichert. Mit den Zusatzbausteinen Rettungs- und Mehrkosten und Minderungskosten können Sie Ihre Existenz noch umfangreicher absichern. Schmetterling vor9