16. Mai 2019 | 07:00 Uhr
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Zusatz zur Veranstalterhaftpflicht gegen Vermögensschäden

Mit einer Veranstalterhaftpflicht lassen sich Vermögensschäden wegen Schadensansprüche von Reiseteilnehmern absichern. Mit zwei weiteren Zusatzbausteinen können Sie sich aber noch umfangreicher schützen: "Schutz gegen Rettungs- und Mehrkosten" und "Absicherung für Minderungskosten". Der Schmetterling Versicherungsmakler ist hierfür Ihr kompetenter Partner. Schmetterling vor9