Das neue Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz in Baden-Württemberg sollte Bürokratie abbauen, stößt nun aber auf scharfe Kritik. Pflegerechtler Sascha Iffland warnt vor Kontrolllücken, weil nur noch Einrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI erfasst werden. Anbieter ohne Zulassung könnten sich damit der Aufsicht entziehen. Auch der Landespflegerat sieht die Gefahr einer Rückkehr minderwertiger "Billigheime" und spricht von einer problematischen Regulierungslücke. Altenheim