Gegen das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts im Streit zwischen Condor und Lufthansa um Zubringerflüge sind im Rahmen der üblichen Fristen keine Rechtsmittel eingelegt worden. Damit greift der Richterspruch, der Lufthansa das Recht zur Kündigung des Vertrages über hohe Kapazitäten und günstige Tarife gab. Zwei Hoffnungsschimmer bleiben Condor noch: Die Möglichkeit, dass das Bundeskartellamt das Verfahren neu anstößt, und ein Verfahren bei der EU-Kommission, das sich um die Rahmenbedingungen für das Joint Venture A++ zwischen Lufthansa, United und Air Canada dreht. FVW (Abo)