Auch Pflegeunternehmen erhalten jetzt öfter Rückzahlungsbescheide von den Bewilligungsstellen für die Corona-Hilfen –, weil beispielsweise ihr Corona-bedingter Umsatzausfall geringer war als sie ursprünglich angenommen hatten. Wichtig ist jetzt die Forderung innerhalb von sechs Monaten zu begleichen. Stundung und Ratenzahlung sind bis zu 24 Monate möglich, in Einzelfällen bis zu 36 Monate. Unternehmen in angespannter Finanzlage prüfen am besten, ob ein Rechtsmittel gegen den Schlussbescheid möglicherweise aufschiebende Wirkung hat. Altenheim (Abo)