Der Deutsche Reiseverband DRV hält das Urteil des Kammergerichts Berlin im Rechtsstreit zwischen Dertour und dem Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF für "nicht nachvollziehbar". Das Argument doppelt gezahlter Beiträge müsse stärker zugunsten der Veranstalter gewertet werden, so der Verband.