Das Amtsgericht Nordhorn sieht Reisebüros nicht in der Pflicht, die wirtschaftliche Lage von Veranstaltern zu prüfen. DRV und ASR werten das als Bestätigung, dass Risikoanalysen Aufgabe von Aufsicht und Prüfern bleiben müssen. Der VUSR begrüßt dagegen die angekündigte Berufung und fordert eine klarere Definition der Beratungsverantwortung im stationären Vertrieb.