Ein gefälschtes Verkaufsinserat für ein Schweizer Luxushotel auf einer ausländischen Immobilienplattform wirft die Frage auf, wie sich Hotelbetriebe gegen solche Angriffe wehren können. Rechtsanwalt Martin Steiger empfiehlt drei Sofortmaßnahmen: dokumentieren, die Plattform kontaktieren und öffentlich vor dem Fake warnen. Ein rechtliches Vorgehen gegen Urheber im Ausland sei zwar grundsätzlich möglich, lohne sich aber in vielen Fällen nicht. Hotelrevue