30. Oktober 2020 | 08:58 Uhr
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Mailen

Keine Quarantäne-Entschädigung bei Reisen in Risikogebiete

Wer eine vermeidbare Reise in ein 48 Stunden vor Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet unternommen hat und anschließend in Quarantäne muss, soll keine Entschädigung mehr für den durch die Quarantäne verursachten Verdienstausfall erhalten. Die Regelung gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates ab Dezember. Bundesregierung