9. Juni 2026 | 12:06 Uhr
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EU prüft Spaniens Regeln für Reisedaten

Mehrere europäische Tourismusverbände begrüßen in einem Statement das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Spanien. Es geht um die Datenerfassung nach dem königlichen Dekret 933/2021. Die Branche kritisiert zu viele abgefragte Gäste- und Zahlungsdaten, breite Zugriffe für Behörden, drei Jahre Speicherung und hohe Belastungen für Unternehmen.

Spanien Grenze

Die EU prüft, ob Spanien von Reisenden zu viele persönliche Daten abfragt

Die Kommission hatte am 4. Juni ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Spanien ein Aufforderungsschreiben geschickt. Im Kern steht die Frage, ob das königliche Dekret 933/2021 mit der EU-Richtlinie zum Datenschutz bei Strafverfolgung vereinbar ist.

Die Koalition aus dem Veranstalter- und Reisebüroverband Ectaa, dem Campingverband Efco-Hpa, der European Tourism Association Etoa, dem Hotelverband Hotrec und dem Verband für ländlichen Tourismus Rural Tour hatte nach eigenen Angaben seit Jahren auf Probleme hingewiesen. Die Verbände begrüßen nun, dass Brüssel die spanischen Vorgaben prüft.

Branche warnt seit Jahren

Seit 2024 wandten sich die Organisationen mehrfach gemeinsam an das spanische Innen- und Tourismusministerium, die spanische Datenschutzbehörde, die EU-Kommission und weitere Stellen. Zudem reichten sie juristische Analysen ein und beteiligten sich an öffentlichen Konsultationen.

Die Kritik blieb dabei im Kern gleich. Die Verbände sehen mögliche Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht und erhebliche praktische Probleme für Unternehmen. Betroffen seien Reisebetriebe, Unterkünfte und weitere touristische Anbieter in Europa.

Nach Einschätzung der Verbände verlangt das spanische Dekret zu viele persönliche Daten und Transaktionsdaten. Die EU-Kommission äußert ebenfalls Bedenken gegen die aus ihrer Sicht übermäßigen Kategorien personenbezogener Daten. Dazu zählen Zahlungsinformationen und standortbezogene Angaben.

Drei Jahre Speicherung im Fokus

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Zugriff durch Strafverfolgungsbehörden. Die Kommission hinterfragt, wie breit dieser Zugriff ausgestaltet ist. Auch die dreijährige Speicherfrist steht zur Prüfung. Die Verbände warnen vor Rechtsunsicherheit. Unternehmen müssten die spanischen Vorgaben erfüllen, zugleich aber europäische Datenschutzregeln beachten. Daraus entstünden unverhältnismäßige administrative Belastungen für touristische Anbieter.

Die Branche betont, dass sie Maßnahmen gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität unterstütze. Sicherheitsziele müssten jedoch mit den Grundsätzen der Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit vereinbar sein.

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