19. Januar 2021 | 23:56 Uhr
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Bund und Länder verlängern Lockdown bis Mitte Februar

Gastronomie, Kultureinrichtungen und Freizeitaktivitäten sowie weite Teile des Einzelhandels bleiben geschlossen, touristische Übernachtungen werden weiter untersagt. Außerdem werden die Regeln für das Arbeiten von zu Hause aus verschärft, das Tragen medizinischer Masken wird im ÖPNV und in Geschäften verpflichtend.

Corona-Konflikt

Der Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert

Das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beschäftigten die Arbeit im Home Office zu ermöglichen, "sofern es die Tätigkeiten zulassen". Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr und in Geschäften sind sogenannte OP-Masken und Masken des Typs KN95 oder FFP2 vorgeschrieben.

Eine bundesweit einheitliche Regelung zu Ausgangssperren tritt nicht in Kraft. Die Bundesländer wehrten sich gegen das Ansinnen des Bundes, Ausgangsbeschränkungen auch außerhalb von Corona-Hotspots einzuführen. Nun sollen Länder und Landkreise in Regionen mit hohen Infektionszahlen umfangreiche Maßnahmen verhängen können, heißt es. Die regionalen Maßnahmen müssten so angepasst werden, dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisch werde.

Im Hinblick auf die Schulen kann weiterhin jedes Bundesland selbst über die Rückkehr in die Klassenzimmer entscheiden. Die Umsetzung soll allerdings "restriktiver" als bisher gehandhabt werden. Schulen sollen wie bisher entweder grundsätzlich geschlossen bleiben oder die Präsenzpflicht aussetzen. Dasselbe gilt für Kindertagesstätten. Für die Abschlussklassen weiterführender Schulen soll es Ausnahmen geben, damit sich die Schülerinnen und Schüler auf ihr Examen vorbereiten können.