ETI behält Provisionsmodell bei
Die Grundprovision bleibt bei zehn Prozent und auf den abgereisten Jahresumsatz gibt es eine Staffelprovision, die am Jahresende rückwirkend ausgezahlt wird. Bei ETI gilt das Kalenderjahr als Geschäftsjahr. Ab 28.000 Euro zahlt ETI 10,5 Prozent, in der Spitze sind weiterhin 14 Prozent drin.

iStock/Olena Demydenko
ETI lässt die Umsatzhürden für Vertriebspartner unangetastet
Unverändert erhalten Reisebüros bei dem Veranstalter die Grundprovision von zehn Prozent ab der ersten Buchung, auch in 2026 ist dafür laut ETI kein Mindestumsatz nötig. Zudem wird die Grundprovision weiter nach Abreise monatlich ausgezahlt. Im Gegensatz zum Vorjahr hebt ETI die Umsatzhürden der Staffelprovision nicht an.
Der erste Sprung erfolgt demnach ab einem Umsatz von 28.000 Euro, dann gibt es 10,5 Prozent Provision. Elf Prozent erhalten die Reisebüros, die mindestens 50.000 Euro Umsatz machen, bei 100.000 Euro sind es zwölf Prozent Provision. An der Spitze der Vergütungsstaffel können auch im kommenden Jahr 14 Prozent bei einem Umsatz von 825.000 Euro erreicht werden.
Eigene Staffel für Online-Agenturen
Das Provisionsmodell für das Jahr 2026 umfasst neben dem Reisepreis für ETI- und ETI-Mixx-Buchungen auch Stornoumsätze, Flugzuschläge und Kerosinzuschläge. Diese Beträge werden in die Provisionsberechnung einbezogen und zählen zum Gesamtumsatz, teilt der Veranstalter mit. Für Gruppenreisen gibt es demnach ein separates Modell. Für Nur-Flug-Buchungen zahlt ETI keine Provision, jedoch könnten Agenturen eine individuelle Servicegebühr erheben, diese werde bei Buchung vom Reisebüro festgelegt. Für NTOs und Online-Agenturen gilt eine eigene Staffel.
Die Umsatzstaffel auf einen Blick
Ab 28.000 Euro 10,5 Prozent Provision
Ab 50.000 Euro 11 Prozent Provision
Ab 100.000 Euro 12 Prozent Provision
Ab 825.000 Euro Spitzenprovision von 14 Prozent