12. November 2021 | 07:04 Uhr
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Haftungsschnitt für DRSF ist unter Dach und Fach

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine Rahmenvereinbarung des Versicherers Swiss Re zum sogenannten Haftungsschnitt genehmigt. Darin ist geregelt, wie Risiken aus vor dem 1. November gebuchten und noch nicht abgeschlossenen Reisen auf den Reisesicherungsfonds übergehen. Mit den übrigen Kundengeldabsicherungen lagen bereits vorher Regelungen vor. FVW