Verbände warnen vor Wettbewerbsverzerrung durch PRRL-Novelle
Kurz vor Beginn des EU-Trilogverfahrens zur Pauschalreiserichtlinie schlagen deutsche Tourismusverbände Alarm. Sie warnen vor Wettbewerbsverzerrungen und unpraktikablen Vorgaben. Besonders kritisch sehen sie die Definition der Pauschalreise, die Einbeziehung von Geschäftsreisen sowie geplante Stornoregeln.

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Ab dem 24. September diskutieren EU-Kommission, Parlament und Rat die Revision der Pauschalreiserichtlinie
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Die deutschen Reise- und Tourismusverbände haben vor gravierenden Folgen der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie gewarnt. In einer gemeinsamen Erklärung kurz vor dem Start des Trilogverfahrens zwischen EU-Kommission, Parlament und Rat fordern sie klare Korrekturen. Beteiligt sind ASR, BT4 Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR.
"Unser Ziel muss es sein, die Pauschalreise als bewährtes und sicheres Produkt zu stärken – nicht sie zu schwächen", betonen die Verbände. Leidtragende seien sonst nicht nur Veranstalter, sondern vor allem die Reisenden selbst. Die Verbände kündigten an, in Berlin und Brüssel mit Nachdruck auf Anpassungen hinzuwirken und fordern von der Bundesregierung eine entschlossene Vertretung der deutschen Interessen.
Streitpunkt Definition
Im Zentrum der Kritik steht die Definition der Pauschalreise. Die Branche verlangt eine klare Abgrenzung zu Geschäftsreisen und Einzelleistungen. Reisemittler müssten weiterhin die Möglichkeit haben, auf Wunsch verschiedene Leistungen zu vermitteln, ohne automatisch in die volle Haftung als Veranstalter zu fallen. Positiv bewertet wird der Vorschlag des EU-Ministerrats, wieder eine deutliche Unterscheidung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung einzuführen.
Besonders deutlich fordern die Verbände, Geschäftsreisen aus der Richtlinie herauszunehmen, wenn sie auf Basis von Rahmenvereinbarungen gebucht werden. Sie fielen nicht unter den Verbraucherschutz und dürften Reisebüros und Veranstalter nicht mit zusätzlichen Pflichten belasten.
Storno-Regeln im Fokus
Heftig kritisiert wird auch der Ansatz des EU-Parlaments, die Kriterien für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auszuweiten. Maßgeblich dürfe nicht der Wohnsitz oder Abreiseort der Reisenden sein, sondern allein die Einschätzung des Auswärtigen Amtes, so die Verbände. Nur dessen Reisehinweise und Reisewarnungen böten ein praktikables und rechtssicheres Kriterium.
Als unverhältnismäßig sehen die Verbände zudem die geplante 28-Tage-Frist für kostenfreie Stornierungen bei außergewöhnlichen Umständen. Sie würde dazu führen, dass Veranstalter mit allgemeinen Lebensrisiken belastet würden, die sie nicht beeinflussen können.
Planungssicherheit gefordert
Ein weiterer Punkt ist das Inkrafttreten der überarbeiteten Richtlinie. Da das touristische Geschäftsjahr nicht dem Kalenderjahr entspricht, fordern die Verbände einen Starttermin entweder am 1. November oder 1. Januar, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
Die deutschen Verbände verweisen auf die besondere Rolle der Pauschalreise: 41 Prozent aller EU-Pauschalreisen werden in Deutschland verkauft, fast jede dritte Urlaubsreise im Inland ist eine Pauschalreise. „Eine Überregulierung würde das Rückgrat der deutschen Reisewirtschaft gefährden – mit gravierenden Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Millionen Reisende“, heißt es. Ob die Kritik in Brüssel Gehör findet, wird sich im Trilogverfahren zeigen, das am 24. September beginnt.
Das komplette Positionspapier kann hier eingesehen werden.
Christian Schmicke