25. September 2025 | 14:22 Uhr
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Verbraucherschützer wirft Touristik fehlende Kulanz vor

Die EU verhandelt über die Revision der Pauschalreiserichtlinie. Während Verbände vor Kosten und Bürokratie warnen, begrüßt Verbraucherschützer Felix Methmann (Foto) die geplanten Änderungen. Er macht im Interview mit dem Fachportal FVW die unnachgiebige Haltung vieler Anbieter in der Pandemie für die aktuelle Ausrichtung verantwortlich.

Methmann Felix
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Methmann, Reiserechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), erwartet nicht, dass die Tourismuswirtschaft im laufenden Trilogverfahren zur neuen EU-Pauschalreiserichtlinie noch viel durchsetzen kann. "Dazu müsste die Branche mit einer Stimme sprechen. Das tut sie aktuell allerdings nicht", sagte er im Gespräch mit FVW (Abo).

Lehren aus der Pandemie

Der Verbraucherschützer sieht den verbraucherfreundlichen Entwurf als direkte Folge des Verhaltens vieler Anbieter während der Pandemie. Unternehmen hätten Kundengelder oft nicht erstatten wollen und Stornierungen blockiert. "Die Touristik-Unternehmen hatten sich extrem unkulant verhalten", so Methmann. Das habe die EU-Institutionen veranlasst, die Schutzregeln zu verschärfen.

Der Verbraucherschützer begrüßt, dass künftig mehr Konstellationen unter den Pauschalreisebegriff fallen sollen. Das schütze die Verbraucher. Vermittler müssten dann klar zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen unterscheiden. Wer nicht transparent informiere, werde rechtlich wie ein Veranstalter behandelt. Reisebüros könnten sich absichern, indem sie Kunden den Verzicht auf Pauschalreiseschutz schriftlich bestätigen lassen.

Streit um 24-Stunden-Regel

Die geplante Regelung, dass Buchungen verschiedener Leistungen innerhalb von 24 Stunden als Pauschalreise gelten können, hält Methmann für praktikabel, insbesondere für Online-Plattformen. Er sieht aber noch Spielraum für Anpassungen bei der Frist. Eine vollständige Abkehr von einer zeitlichen Abgrenzung hält er für unwahrscheinlich.

Weitgehend einig sind sich Politik und Verbraucherschützer bei der Abschaffung der verbundenen Reiseleistungen. Diese hätten kaum Nutzen gebracht. Methmann sieht darin keinen Verlust für Verbraucher.

Christian Schmicke

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