Im Streit um Subventionen an den Flughafen Hahn hat das Gericht der EU erstmals zugunsten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz entschieden. Die Lufthansa-Klage wurde aus formalen Gründen abgelehnt. Die Fluggesellschaft habe ihre Klageberechtigung nicht ausreichend ausgeführt und ihre Antragsziele offengelassen. Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste mit einer Beihilfe von 25,3 Millionen Euro zu decken. Lufthansa, die den Flughafen Hahn selbst nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an. Airliners