Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) verurteilt, nach der FTI-Insolvenz weitere 3.639 Euro an eine Klägerin zu zahlen. Die Richter werteten den in einer Reisebürorechnung ausgewiesenen Gesamtpreis als vollständig abgesicherten Reisepreis – inklusive des Provisionsanteils.