Steigt die Raumtemperatur im Pflegeheim, ist Hitzeschutz keine Frage mehr des guten Willens: Ab 30 Grad sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, für Schutz zu sorgen, ab 26 Grad sollten sie es. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) nennt etwa Sonnenschutz, Lüftung und Trinkwasser. Bleibt der Träger trotz hoher Temperaturen untätig, können Beschäftigte Messwerte dokumentieren, die Mitarbeitervertretung einschalten und sich notfalls an Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft wenden.