Die EU-Richtlinie "Network und Information Security Directive 2" (NIS-2) soll noch dieses Jahr in deutsches Recht übergehen. Bis zu 40.000 Einrichtungen und Unternehmen können betroffen sein. Für klassische Pflegeheime, ambulante Dienste und betreutes Wohnen besteht zwar meistens keine direkte Verpflichtung, doch Trägerstrukturen, intensivpflegerische Leistungen oder Verträge mit kritischen Infrastrukturen könnten zu gewissen Pflichten führen. Experten warnen, die erweiterten Vorgaben zur Informationssicherheit und Haftung ernst zu nehmen. Altenheim