Ab Januar 2026 gelten in Österreich Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz als Schwerarbeit. Ziel ist es, den besonderen Anforderungen durch körperliche und psychische Belastungen sowie durch Schichtarbeit in der Pflege gerecht zu werden, unabhängig davon, ob die Beschäftigten im Krankenhaus, Pflegeheim oder ambulanten Dienst arbeiten. Künftig haben auch Teilzeitkräfte mit mindestens 50 Prozent Anstellung Anspruch auf die Schwerarbeitspension. Häusliche Pflege