23. April 2025 | 17:20 Uhr
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Gericht verbietet Air Baltic Werbung für "grünes" Fliegen

Nach einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) wegen irreführender Umweltwerbung hat das Landgericht Berlin Air Baltic mehrere Werbeaussagen über angeblich "grünes" Fliegen untersagt. Bei ebenfalls beanstandeten Aussagen zu nachhaltigem Flugbenzin folgte das Gericht dem hingegen nicht.

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"Grün denken, Grün fliegen!" – damit warb die Fluggesellschaft für vermeintlich umweltfreundliche Flugreisen. Das Landgericht Berlin hat dem Unternehmen diese und andere Werbeaussagen untersagt, die der VZBV als irreführend kritisiert hatte. Die Klage ist Teil einer europaweiten Aktion unter dem Dach des Europäischen Verbraucherverbands BEUC.

Die lettische Fluggesellschaft hatte auf ihrer Internetseite unter der Rubrik "Warum mit uns fliegen?" das Bild einer "grünen" Airline für Umweltbewusste vermittelt. "Grün denken, Grün fliegen" hieß es auf der Startseite. "Unsere Flotte … gibt Ihnen die Möglichkeit, grüner zu fliegen." An anderer Stelle stand neben der Abbildung eines Flugzeugs der Air-Baltic-Flotte: "Von Natur aus grün". Zudem hatte das Unternehmen seinen Passagieren einen "kleineren Fußabdruck am Himmel" versprochen.

"Grün" nicht klar genug definiert

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass diese Werbung irreführend sei. Da Umweltaussagen für Verbraucher einen hohen Stellenwert besäßen und die verwendeten Begriffe oft mehrdeutig seien, seien besonders hohe Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbung zu stellen.

Ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verbraucher werde den Begriff "grün" generell als "umweltfreundlich" verstehen und daraus schließen, mit Air Baltic zu fliegen sei umweltfreundlich und klimaneutral. In diesem Fall sei es schon irreführend, den Begriff überhaupt im Zusammenhang mit dem Fliegen zu verwenden, so die Richter. Denn Fliegen sei per se nicht umweltfreundlich. Sofern mit "grün" in der Werbung etwas anderes gemeint gewesen sei, hätte es einer klaren und eindeutigen Aufklärung bedurft. Außerdem sei völlig unklar, ob Air Baltic tatsächlich "grüner" sei als andere Fluggesellschaften. Zahlen, die den Vergleich mit dem Marktdurchschnitt ermöglichten, habe das Unternehmen nicht vorgelegt.

Werbung mit nachhaltigem Flugbenzin war zulässig

Den Antrag des VZBV, dem Unternehmen auch die Werbung mit "nachhaltigem" Flugkraftstoff zu verbieten, lehnten die Richter dagegen ab. Der Begriff "nachhaltig" sei zwar ebenso wie "grün" nicht klar definiert. In diesem Fall habe das Unternehmen aber durch einen ergänzenden Hinweis die Bedeutung des Begriffs in der Werbung eindeutig erklärt. Danach bezog sich "nachhaltig" darauf, dass es sich um einen aus alternativen Rohstoffen gewonnen Brennstoff handelt, der weniger CO2-Emissionen freisetzt als aus Rohöl erzeugter Kraftstoff. Es werde nicht der Eindruck erweckt, dass er keinerlei Emissionen verursache.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Christian Schmicke

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