Der Bundestag hat am Freitag den rechtlichen Rahmen für digitale Fluggastabfertigung beschlossen. Flughäfen und Fluggesellschaften dürfen künftig bestimmte Daten aus Reisepässen und Personalausweisen für Check-ins nutzen. Passagiere können dann per Gesichtserkennung durch Check-in, Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle und Boarding gehen. Die Teilnahme bleibt freiwillig.