Motorenlärm in der Schiffskabine ist ein Reisemangel
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Wenn Geräusche von Motoren und Generatoren auf einem Kreuzfahrtschiff die Nachtruhe stören, ist das nach einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg ein Reisemangel. Dann stehe Kunden eine Reisepreisminderung von 20 Prozent für jeden Tag zu, an dem das Problem bestand, so die Richter. Wirtschaftswoche