Verbraucherschützer klagen gegen Handgepäck-Gebühren
Wegen ihrer Handgepäckregeln hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieben Airlines abgemahnt und gegen drei von ihnen – Easyjet, Wizz Air und Vueling – Klage eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen den Unternehmen vor, gegen EU-Recht zu verstoßen, indem sie selbst für angemessenes Handgepäck Aufpreise verlangen.

iStock/Ralf Geithe
Gegen sieben Airlines gehen Verbraucherschützer europaweit juristisch vor
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Ramona Pop, Vorständin des VZBV, spricht von "Verbrauchertäuschung". Airlines wie Ryanair oder Easyjet lockten mit niedrigen Preisen, die nicht einmal die Mitnahme eines normalen Handgepäckstücks abdeckten. Dabei sei laut EU-Recht "angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern".
Gepäckmaße deutlich eingeschränkt
Ein Beispiel: Bei Easyjet ist im günstigsten Tarif nur eine kleine Tasche mit den Maßen 45 x 36 x 20 Zentimeter im Flugpreis enthalten. Wer einen Trolley oder ein weiteres Handgepäckstück mitnehmen will, muss einen kostenpflichtigen Tarif buchen oder am Gate draufzahlen. Laut VZBV widerspricht dieses Modell den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der bereits 2014 urteilte, dass Handgepäck ein wesentlicher Bestandteil der Beförderung sei (EuGH, Az. C-487/12).
Die Klage gegen EasyJet wurde beim Kammergericht Berlin eingereicht. Gegen Wizz Air läuft das Verfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das gegen Vueling beim Oberlandesgericht Hamm.
Europaweite Aktion gegen Gebührenpraxis
Die juristischen Schritte sind Teil einer europaweiten Initiative. Bereits im Mai hatten der europäische Verbraucherverband BEUC und 16 nationale Mitgliedsorganisationen bei der EU-Kommission sowie bei den zuständigen Verbraucherschutzbehörden Beschwerde gegen die Gebührenpraxis eingereicht.
Neben den drei verklagten Airlines wurden auch Ryanair, Norwegian, Transavia und Volotea abgemahnt. Die Verbraucherschützer fordern von der EU-Kommission verbindliche Regelungen, um die Gepäckregeln zu vereinheitlichen.
Christian Schmicke