Auswärtiges Amt erweitert Teilreisewarnung für Ägypten
Es gilt eine Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet. Jedoch hat das Auswärtige Amt den Badeort Taba in der Grenzregion hiervon ausgenommen. Von individuellen Ausflügen und Überlandfahrten im Süden der Sinai-Halbinsel, in der auch Sharm el Sheikh (Foto) liegt, wird abgeraten.
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Das Auswärtige Amt erweitert den Reisehinweis für Ägypten
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Die Behörde stuft die Sicherheitslage in Ägypten als "insgesamt weiterhin stabil und ruhig" ein. Dennoch könne es wegen des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel und der israelischen Militäroperation im Gazastreifen vereinzelt zu pro-palästinensischen und anti-israelischen Kundgebungen kommen. Daraus folgt der Reisehinweis, dass "landesweit weiterhin ein Risiko terroristischer Anschläge" besteht. Reisende sollten größere Menschenansammlungen meiden, wie etwa nach dem Freitagsgebet vor Moscheen. Während der Feiertage, etwa am koptischen Weihnachtsfest am 7. Januar, sind koptische Einrichtungen zu meiden.
Am gefährlichsten stuft das Auswärtige Amt den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara ein. In den Regionen gilt die Teilreisewarnung. Im Süden der Sinai-Halbinsel sollten Urlauber zu ihrer eigenen Sicherheit nicht alleine unterwegs sein. Es wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten. An der Küste im Süden Sinais liegen etwa die Urlaubsorte Sharm el-Sheikh, Dahab und Nuweiba. Die Gefahr für Touristen wird demnach je nach Region stark unterschiedlich eingeschätzt.