Auch bei SKR gilt ab Januar die 2G-Regel
Der Spezialist für Gruppenreisen führt ab dem 1. Januar die 2G-Regel ein und setzt für alle Reisen 2022 einen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis voraus. Das gilt bei SKR auch für bereits bestehende Buchungen. Wer die Reise im kommenden Jahr aufgrund der 2G-Auflage nicht antreten könne, dürfe umbuchen oder kostenlos stornieren, teilt der Veranstalter mit. Touristik Aktuell