25. April 2025 | 16:07 Uhr
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DRSF setzt nun auf Abtretungserklärungen

Der DRSF will ausstehende Zahlungen an Kunden der insolventen FTI Group, die auf Agentur-Inkasso basieren, über eine Abtretungserklärung erleichtern. Allerdings mehren sich die Anzeichen, dass auch damit nicht alle Fälle gelöst werden können.

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Über den neuen Weg, den der Reisesicherungsfonds gegenüber Kunden einschlagen will, bei denen das Reisebüro die Anzahlung zwar kassiert, aber nach der FTI-Pleite nicht zurückgezahlt hat, berichtete zuerst das Fachportal FVW. Das Prinzip ist einfach: Erhält der DRSF von Kunden eine unterschriebene Abtretungserklärung, verpflichtet er sich, die ausstehende Summe an die Geschädigten auszuzahlen. Gleichzeitig gehen die Ansprüche der Kunden auf das Geld, das noch bei einem Reisebüro liegt, an den DRSF über. Dort muss der Fonds die Summe eintreiben.

FTI kassierte offenbar regelmäßig mehr

Allerdings gibt es Anzeichen, dass FTI Reisebüros in manchen Fällen mit höheren Beträgen belastet hat als diese von ihren Kunden bereits erhalten hatten. So schreibt Patrick Weitzer, Chef des österreichischen Ablegers von RT Reisen, RV Touristik, in einem Kommentar, bei Pauschalreisen seien in Österreich maximal 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung erlaubt. FTI habe bei den Büros dennoch auch bei Pauschalreisen höhere Summen von den Reisebüros abgebucht. 

"Es war leider gängige Praxis, dass in vielen Fällen mehr eingezogen wurde, als der Kunde angezahlt hat", berichtet er. Diese Summen lägen nicht bei den Reisebüros und daran scheitere nun die Rückabwicklung. „Wir brauchen eine Lösung, die die Zahlungen der Reisebüros berücksichtigt“, fasst er zusammen. Im Agenturinkasso hätten Reisebüros oft Gelder vorfinanziert, etwa bei Flugbuchungen. 

Sonderfall bei Bausteinen

Lars Peters, Inhaber des LCC-Baltic-Reisebüros in Rostock, berichtet aus Deutschland von einem ähnlichen Fall bei einer Bausteinbuchung, die als Pauschalreise mit Sicherungsschein im Agenturinkasso gebucht wurde. Das Büro habe dem Kunden die üblichen 20 Prozent in Rechnung gestellt und FTI habe kurze Zeit später die kompletten Interkont-Flüge, die rund 55 Prozent des Reisepreises ausmachten, vom Agenturkonto abgebucht. Peters schlägt vor, dass der DRSF dem Büro den von FTI eingezogenen Betrag auszahlen solle und das den Kunden anteilig auszahle.

Wie es aussieht, wird das Thema die Branche noch weiter beschäftigen – wenngleich unklar ist, wie viele Fälle eigentlich noch offen sind. Die angekündigte Umsetzung der Abtretungserklärung in den Fällen tatsächlich säumiger Reisebüros könnte aber immerhin einen Teil der Fälle lösen.

Christian Schmicke

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