4. Juni 2025 | 14:48 Uhr
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EU-Flugverbot für Airlines aus Suriname und Tansania

Die EU hat die Flugsicherheitsliste aktualisiert und alle Fluggesellschaften aus Suriname und Tansania gesperrt. Grundlage sind gravierende Sicherheitsmängel bei Fluglinien und Aufsichtsbehörden beider Länder. Damit steigt die Zahl der Airlines mit Flugverbot auf 169.

Air Tanzania

Air Tanzania, hier eine Boeing 787, steht bereits seit Dezember 2024 auf der Schwarzen Liste der EU

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni ihre Liste unsicherer Fluggesellschaften überarbeitet und sämtliche Airlines aus Suriname und Tansania neu aufgenommen. Diese dürfen damit nicht länger im EU-Luftraum operieren. Die Entscheidung stützt sich auf Bewertungen europäischer Luftfahrtsicherheits-Experten.

Mängel bei Aufsicht und Betrieb

Die Experten stellten laut einer Mitteilung der EU-Kommission bei Überprüfungen in beiden Ländern schwerwiegende Defizite fest – sowohl im regulatorischen als auch im operativen Bereich. Dazu zählten unter anderem ein Mangel an qualifiziertem Personal, mangelhafte Aufsichtsstrukturen in den Bereichen Flugbetrieb und Lufttüchtigkeit sowie die Nichteinhaltung internationaler Sicherheitsvorgaben durch die zuständigen Behörden und zertifizierten Fluggesellschaften.

Die Entscheidung der Kommission basiert auf der einstimmigen Empfehlung des EU-Flugsicherheitsausschusses, der Mitte Mai in Brüssel tagte. Der Ausschuss setzt sich aus Luftfahrtexperten der Mitgliedstaaten zusammen und wird von der Kommission geleitet. Unterstützung kommt auch von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) sowie vom Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments. Die Grundlage für die Aufnahme auf die Liste bilden internationale Sicherheitsstandards, insbesondere jene der International Civil Aviation Organization (ICAO).

Insgesamt 169 Airlines gesperrt

Mit der aktuellen Erweiterung stehen nun 169 Fluggesellschaften auf der EU-Flugsicherheitsliste. Darunter sind 142 Airlines aus 17 Staaten, bei denen die Luftfahrtbehörden als unzureichend leistungsfähig gelten. Die betroffenen Länder sind unter anderem Afghanistan, Angola, Nepal, Libyen und die Demokratische Republik Kongo.

Hinzu kommen 22 Fluggesellschaften aus Russland sowie fünf einzelne Airlines aus anderen Ländern, darunter Air Zimbabwe, Avior Airlines aus Venezuela und Iraqi Airways. Zwei weitere Gesellschaften, Iran Air und Air Koryo aus Nordkorea, dürfen mit Einschränkungen weiter in die EU fliegen – jedoch nur mit bestimmten Flugzeugtypen.

Eher indirekte Auswirkungen

Größere direkte Effekte dürfte die jüngste Aktualisierung nicht haben. So steht die staatliche tansanische Fluggesellschaft Air Tanzania bereits seit Dezember 2024 aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken auf die EU-Flugsicherheitsliste. Blue Wing Airlines, eine private Fluggesellschaft mit Sitz in Paramaribo, Suriname, ist bereits seit 2010 auf der EU-Flugsicherheitsliste verzeichnet. Grund dafür sind laut EU mehrere Unfälle und schwerwiegende Sicherheitsmängel.

Indes wird das Flugverbot für sämtliche Airlines aus Tansania und Suriname im europäischen Luftraum wohl eine Signalwirkung auf Unternehmen und touristische Anbieter haben, die in diesen Ländern Reisen organisieren. Denn eine Zusammenarbeit mit Fluggesellschaften, die auf der schwarzen Liste der EU stehen, dürfte sich für die meisten Anbieter verbieten. Eine vollständige Übersicht der gesperrten Fluggesellschaften sowie weiterführende Informationen stellt die Kommission online zur Verfügung.

Christian Schmicke

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