30. Juni 2025 | 14:09 Uhr
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Lufthansa darf bei Air Baltic einsteigen

Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Kauf einer Minderheitsbeteiligung von Lufthansa an der lettischen Fluggesellschaft Ais Baltic am Montag trotz wettbewerbsrechtlicher Bedenken fusionskontrollrechtlich freigegeben.

Estland Tallinn Airport Air Baltic Lufthansa Foto iStock AnryMos

Das Bundeskartellamt hat die geplante Minderheitsbeteiligung von Lufthansa an Air Baltic durchgewunken

 Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte dazu, die geplante Beteiligung löse "auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus"". Die beteiligten Unternehmen stünden auf einigen Strecken in unmittelbarem Wettbewerb zueinander, und alternative Carrier seien "dünn gesät"". Dennoch habe die Behörde den Zusammenschluss genehmigen müssen, weil es sich bei den betroffenen Strecken insgesamt gesehen um sogenannte Bagatellmärkte mit sehr geringen Umsätzen handele. Bei solchen Märkten sei ein Einschreiten des Amtes nicht möglich.

"Wettbewerblich erheblicher Einfluss"

Die Minderheitsbeteiligung in Höhe von zehn Prozent gehe mit weiteren Rechten der Lufthansa an der Beschlussfassung der Air Baltic einher, heißt es vom Kartellamt weiter. Darüber hinaus hätten die Fusionsbeteiligten im Jahr 2024 eine deutliche Ausweitung ihrer bestehenden Wetlease-Kooperation, also der Überlassung von Flugzeugen samt Personal von Air Baltic an Lufthansa, vereinbart. Die damit verbundenen Zahlungen der Lufthansa seien für die Air Baltic von großer Bedeutung, führt das Bundeskartellamt in einer Mitteilung aus. Insgesamt gehe man daher davon aus, dass Lufthansa mit dem Erwerb der Minderheitsbeteiligung einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Air Baltic erlange.

Dabei sei insbesondere zu erwarten, dass airBaltic nach dem Zusammenschluss die Interessen ihrer Minderheitsaktionärin Lufthansa bei ihren Entscheidungen maßgeblich berücksichtigen werde. Allerdings blieben die Unternehmen rechtlich selbstständig. Direkte wettbewerbswidrige Absprachen und Abstimmungen zwischen den Fluggesellschaften blieben damit verboten und könnten vom Bundeskartellamt als Kartellvereinbarung aufgegriffen werden.

Für den Bereich des europäischen Wetlease-Geschäfts sei die Vereinbarung zwischen der Air Baltic und Lufthansa wettbewerblich unbedenklich, weil neben Air Baltic zahlreiche alternative Wetlease-Geber und neben Lufthansa auch weitere große Wetlease-Nehmer in Europa existierten, so die Kartellwächter weiter.

Christian Schmicke

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