21. Oktober 2019 | 07:00 Uhr
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Meine Landausflüge erweitert Versicherungsschutz

Seit 1. Oktober ist bei der Buchung für Landausflüge auf Kreuzfahrten ein Unfall- und Verspätungsschutz auch außerhalb von Europa eingeschlossen. Bisher war diese Leistung auf europäische Häfen beschränkt, jetzt gilt sie weltweit.

Der Versicherungsschutz sichert Gäste ab, die unverschuldet zu spät von ihrem Landausflug zurückkehren und dadurch das Schiff verpassen. Die ERV übernimmt in diesem Fall die Mehrkosten für eine Nachreise zum Kreuzfahrtschiff bis zu einer Summe von 1.000 Euro pro Person. Ist der Zustieg zum Schiff erst am übernächsten Tag möglich, werden bis zu 1.500 Euro pro Person erstattet. Neben der "Pünktlich-zurück-zum-Schiff"-Garantie ist eine Unfallversicherung enthalten, die Passagiere bei einem Unfall während des Landausfluges finanziell absichert.