5. Februar 2026 | 13:34 Uhr
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Was der Widerrufsbutton für die Reisebranche bedeutet

Der verpflichtende Widerrufsbutton für Online-Käufe, der zum 19. Juni in der deutschen Umsetzung rechtsverbindlich wird, hat für die Reiseindustrie und die Hotellerie keine unmittelbare Relevanz. Eine Ausnahme bilden Versicherungsleistungen.

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Die verpflichtende Widerrufstaste ist bei Reise-, Flug- und Hotelbuchungen nicht erforderlich

Der verpflichtende Widerrufsbutton soll für Kunden den Rücktritt vom Vertrag vereinfachen. Für Online-Buchungen von Hotels, Flügen oder Reisepaketen sei der Widerrufsbutton aber nicht erforderlich, stellt Michael Buller, Vorstand des Verbands Internet Reisevertrieb, im Gespräch mit Reise vor9 klar. Denn anders als etwa für Konsumgüter gebe es bei Reisen grundsätzlich nicht das 14-tägige Widerrufsrecht, auf dem die Pflicht zur Installation des deutlich sichtbaren Buttons bei Online-Käufen basiert.

Insgesamt können Online-Portale und Buchungsplattformen damit aufatmen. Eine Ausnahme bildeten Versicherungsleistungen, unterstreicht Buller. So hätten sich die Versicherungen bereits auf die Pflicht hat zur Installation und Bereitstellung des Buttons eingerichtet.

Erfolgten der Kontakt und die Abwicklung bei Reiseversicherungen direkt zwischen den Kunden und dem Versicherer, ändere sich für die übrigen Spieler nichts, so der VIR-Chef. Anders sehe es aus, wenn der Reiseanbieter, etwa ein Veranstalter, Buchung und Abwicklung übernehme. Dann müsse es auch bei Pauschalreisen für den Bestandteil der Versicherungsleistung einen separaten Widerrufsbutton geben.

Christian Schmicke

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