Pflegeanbieter mit Beschäftigten aus Drittstaaten müssen jetzt bei einigen Herkunftsländern genauer auf den Aufenthaltsstatus schauen. Seit Kurzem gelten neue Arbeitsverbote für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die anschließend geduldet werden. Betroffen sind unter anderem Menschen aus der Türkei und Indien, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband mitteilt. Für viele bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse gibt es allerdings eine Übergangsregelung.