Andrea Würtz, ehemalige Kinderkrankenpflegerin und Whistleblowerin, beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen von pflegerischem Unterlassen. In einem Vortrag an Katholischen Hochschule NRW erinnert sie daran, dass Wegsehen bei Missständen und Gewalt in der Pflege schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben kann. Pflegekräfte tragen eine Garantenstellung, die sie zum Handeln verpflichtet. Nichtstun kann strafrechtlich als Körperverletzung durch Unterlassen geahndet werden.