Der verpflichtende Widerrufsbutton für Online-Käufe, der zum 19. Juni in der deutschen Umsetzung rechtsverbindlich wird, hat für die Reiseindustrie und die Hotellerie keine unmittelbare Relevanz. Eine Ausnahme bilden Versicherungsleistungen.
Der verpflichtende Widerrufsbutton für Online-Käufe, der zum 19. Juni in der deutschen Umsetzung rechtsverbindlich wird, hat für die Reiseindustrie und die Hotellerie keine unmittelbare Relevanz. Eine Ausnahme bilden Versicherungsleistungen.
Nicht jeder Streit am Arbeitsplatz ist Mobbing. So hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern die Schmerzensgeldklage einer Pflegekraft abgewiesen. Laut dem Gericht stellen Spannungen im Team, Meinungsverschiedenheiten über Aufgaben oder ein rauerer Umgangston allein kein systematisches Mobbing dar. Entscheidend sei eine objektive Bewertung. Typische, anlassbezogene Konflikte gehörten zum Arbeitsalltag und begründeten keinen Entschädigungsanspruch. Rechtsdepesche
Das Bundessozialgericht hat die Berechnung von Investitionskosten in Pflegeheimen konkretisiert. In einer mündlichen Verhandlung stellte das Gericht klar, dass Einrichtungen ihre Kosten nur plausibilisieren müssen, ein vollständiger Nachweis ist nicht erforderlich. Als Vergleichsmaßstab gilt nicht zwingend der Landkreis, sondern der Einzugsbereich. Zudem sind einzelne Kostenpositionen eigenständig auf Marktgerechtigkeit zu prüfen. Die schriftlichen Entscheidungsgründe werden in einigen Monaten erwartet. Altenheim
In einer Senioreneinrichtung im Main-Taunus-Kreis soll eine Pflegekraft Pulsoximeter manipuliert haben. Die Staatsanwaltschaft wirft der 53-Jährigen vor, in mehreren Nachtdiensten die kleinen Überwachungsgeräte – zur Kontrolle von Puls und Sauerstoffsättigung des Blutes – von drei Wachkomapatienten entfernt zu haben. Sie wollte nicht durch Alarmsignale gestört werden, lautet der Vorwurf, und habe deshalb den Tod der Patienten zumindest billigend in Kauf genommen. Die Frau wurde festgenommen und ein Berufsverbot angeordnet. Focus
Wer eine Pflegeausbildung absolviert hat, kennt die 10-R-Regel. Aber an jeden einzelnen Punkt erinnert sich die Fachkraft oft nicht mehr. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Regeln ganz in der Nähe vom Medikamentenschrank aufzuhängen. Dann hat auch wirklich jeder, der Medikamente stellt, die Checkliste im Blick und liest sicherheitshalber doch noch mal genauer in der Akte, um beispielsweise zu prüfen, wann das Antibiotikum für Gerda Müller ausläuft. Rechtsdepesche
Aktuelle Gerichtsentscheidungen prägen den Alltag von Pflegeeinrichtungen oft stärker als neue Gesetze. In der Pflegestunde des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) ordnet BAD-Justiziar Sebastian Froese zentrale Urteile aus Haftungs-, Arbeits- und Leistungsrecht ein und erklärt, welche rechtlichen Risiken sich daraus für Betreiber ergeben. Die Teilnahme ist kostenlos. Donnerstag, 29. Januar, 16 bis 17 Uhr. BAD (Info und Anmeldung)
Die Häusliche Krankenpflege-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses bedeutet in puncto Wundversorgung mehr Verantwortung für Pflegekräfte in der ambulanten Versorgung: Die ärztliche Kontrollverantwortung relativiert sich, Pflegekräfte sind ausdrücklich aufgefordert, ihre fachlichen Kompetenzen kritisch einzuschätzen. Übernimmt eine Fachkraft die Wundversorgung, obwohl sie dazu fachlich nicht in der Lage ist, kann sie bei Fehlern haftbar gemacht werden (Stichwort Übernahmeverschulden). Rechtsdepesche
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 38-jährigen Mitarbeiter wegen Diebstahls in einem Pflegeheim im Landkreis Meißen erhoben. Der Mann soll in drei Fällen Geld und Schmuck in einem Gesamtwert von 1.300 Euro von Bewohnern gestohlen haben. Er sei vorbestraft und habe unter Bewährung gestanden, heißt es. Zu den Vorwürfen äußert er sich nicht. Das Amtsgericht Dresden hat die Anklage noch nicht zugelassen. N-TV
Andrea Würtz, ehemalige Kinderkrankenpflegerin und Whistleblowerin, beleuchtet die rechtlichen Konsequenzen von pflegerischem Unterlassen. In einem Vortrag an Katholischen Hochschule NRW erinnert sie daran, dass Wegsehen bei Missständen und Gewalt in der Pflege schwerwiegende strafrechtliche Folgen haben kann. Pflegekräfte tragen eine Garantenstellung, die sie zum Handeln verpflichtet. Nichtstun kann strafrechtlich als Körperverletzung durch Unterlassen geahndet werden.
Ein 54-jähriger Altenpfleger aus Herne muss sich wegen des Verdachts schwerer Sexualdelikte vor dem Landgericht Essen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Januar 2023 eine Bewohnerin eines Pflegeheims in Gelsenkirchen an zwei Abenden sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben. Der Mann war über eine Zeitarbeitsfirma in dem Pflegeheim eingesetzt. Er bestreitet die Vorwürfe. DNA-Spuren an der Schlafanzughose der Frau belasten ihn. WAZ (Abo)