Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Aida Cruises im Streit mit dem Sparkassen-Reisedienstleister S-Markt eine Niederlage beschert. Die Reederei durfte den Agenturvertrag wegen weitergegebener Provisionen nicht kündigen. Das Gericht sieht in dem Verbot von Rückvergütungen eine kartellrechtswidrige Beschränkung des Preiswettbewerbs.