In einer Stellungnahme widerspricht Booking der Aussage des Europäischen Hotelverbandes Hotrec, wonach Booking jahrelang kartellrechtswidrige Bestpreisklauseln verwendet habe. Weder habe der EuGH solch eine Schlussfolgerung gezogen, noch sei er gebeten worden, die Wettbewerbswidrigkeit der Paritätsklauseln zu beurteilen, so Booking.