Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Reiseveranstalter zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, nachdem ein Passagier auf einem Pauschalreise-Flug nach Mauritius bei heftigen Turbulenzen schwer verletzt wurde. Haftbar gemacht wurde dabei nicht die ausführende Airline, sondern der Veranstalter als vertragliches Luftfahrtunternehmen im Sinne des Montrealer Übereinkommens.