12. Februar 2026 | 15:35 Uhr
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BGH erkennt in Corona-Quarantäne keinen Reisemangel

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Wer während einer Kreuzfahrt an Corona erkrankt und isoliert wird, kann den Reisepreis nicht mindern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun klargestellt. Im konkreten Fall war ein Mann während einer Kreuzfahrt positiv auf das Coronavirus getestet und von der Reederei in einer separaten Kabine untergebracht worden. Er verlangte anschließend eine teilweise Rückerstattung des Reisepreises, da er zahlreiche Reiseleistungen nicht habe nutzen können. Eine krankheitsbedingte Reiseunfähigkeit sei aber kein Reisemangel, so das Gericht. Gleiches gelte für Schutzmaßnahmen des Veranstalters zum Schutz von Passagieren und Crew. Beck Aktuell