30. April 2026 | 07:00 Uhr
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Sicherheitsbeauftragte erst in Betrieben ab 50 Beschäftigte

Unfall asusrutschen Arbeitsunfall Foto iStock priyanka gupta

Die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gilt jetzt für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten, teilt der Bundestag mit. Zuvor lag der Schwellenwert bei 20 Beschäftigten. Bundestag