16. Oktober 2025 | 12:35 Uhr
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Welche Inhalte in eine Abmahnung gehören

Arbeitgeber können eine Abmahnung auch mündlich aussprechen, doch die schriftliche Form ist dringend zu empfehlen, vor allem, weil sie die Grundlage für eine Kündigung ist. Typische Gründe für die gelbe Karte sind Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung, schlechte Arbeitsleistung, Mobbing und Beleidigung. Für eine rechtskräftige Abmahnung darf das Fehlverhalten aber keine einmalige Angelegenheit sein, es muss häufiger auftreten und konkret geschildert werden. Wichtig ist außerdem, den Mitarbeiter zur Verhaltensänderung aufzufordern. Rechtsdepesche