EU genehmigt Staatshilfe für Condor
Nach einer Klage des Konkurrenten Ryanair hat die EU-Kommission die staatlichen Hilfen für Condor nochmal unter die Lupe genommen. Die vertiefte Prüfung gelangte nun zu dem Schluss, dass die Unterstützung gerechtfertigt war.

Reise vor9
Die EU-Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Millionen Euro genehmigt, die Deutschland der Charterfluggesellschaft Condor gewährt hatte. Diese Entscheidung trägt dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein Beschluss der Kommission vom Juli 2021 für nichtig erklärt worden war.
Im September 2019 hatte Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, der Thomas Cook Group, Insolvenz anmelden müssen. Im Juli 2021 genehmigte die Kommission eine mit 321,2 Millionen Euro ausgestattete Umstrukturierungsmaßnahme, die Condor die Wiederherstellung der Rentabilität ermöglichen sollte. Die Umstrukturierungsmaßnahme umfasste eine Abschreibung von 90 Millionen Euro auf ein staatlich garantiertes staatliches Darlehen in Höhe von 550 Millionen Euro, das von der deutschen Entwicklungsbank KfW gewährt wurde, eine Umstrukturierung der Rückzahlungsbedingungen für den Rest dieses Darlehens, soweit es zur Finanzierung von Umstrukturierungskosten verwendet wurde, und eine Zinsabschreibung in Höhe von 20,2 Millionen Euro.
Vertiefte Prüfung nach Gerichtsurteil
Am 8. Mai 2024 erklärte das EU-Gericht den Beschluss der Kommission für nichtig. Es vertrat die Auffassung, dass die Kommission nicht geprüft hatte, ob Deutschland eine ausreichende Vergütung für die Condor gewährten Schuldenerlasse erhalten hat. Das Gericht stellte dabei fest, dass die Kommission hätte prüfen müssen, ob Deutschland ausreichende Aufschläge erhalten hätte, die gewährleisten würden, dass ehemalige Anteilseigner und Inhaber nachrangiger Schuldtitel die Umstrukturierungslasten in ausreichendem Maße teilen, um den Beihilfebetrag zu verringern und Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.
Daraufhin leitete die Kommission am 29. Juli 2024 eine eingehende Untersuchung ein und bewertete die Maßnahme auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen neu. Sie stellte dabei nach eigenem Bekunden stellte fest, dass Condor derzeit ein umfassendes Paket von Umstrukturierungsmaßnahmen durchführe, die die Wiederherstellung seiner langfristigen Rentabilität gewährleisteten. Außerdem leisteten Condor und sein neuer privater Investor Attestor einen erheblichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten, da sie mehr als 70 Prozent dieser Kosten finanzierten, heißt es.
Die bestehenden Anteilseigner hätten den gesamten Wert ihrer Investition verloren. Dies bedeute, dass eine vollständige Lastenverteilung erreicht werde, dass sich aus der Beihilfe kein moralisches Risiko ergebe und Deutschland einen ausreichenden Anteil an künftigen Aufwärtskursen erhalten habe. Abschließend stellt die Kommission fest, dass die Beihilfe angemessene Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt biete. Die deutsche Maßnahme stehe daher mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang.
Christian Schmicke