28. August 2025 | 17:12 Uhr
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Familie verklagt Check 24 wegen FTI-Einzelleistungen

Eine Familie aus dem Rhein-Main-Gebiet fordert von Check 24 Schadensersatz in Höhe von 7.725 Euro. Sie hatte über das Portal Hotelübernachtungen als FTI-Einzelleistungen gebucht und konnte die Reise wegen der Insolvenz nicht antreten. Ihr Anwalt, Reiserechtler Holger Hopperdietzel, wirft Check 24 vor, die Leistungen trotz erkennbarer Probleme bei FTI verkauft zu haben.

Icon Recht

Hopperdietzel von der Kanzlei Advocatour wirft Check 24 vor, die wirtschaftliche Lage von FTI ignoriert zu haben, wie zuerst das Fachportal FVW berichtete. Die schlechte Situation des Reiseveranstalters hätte erkennbar sein müssen, meint der Anwalt. Bereits vor der Buchung im Mai hatten Fach- und Publikumsmedien über finanzielle Schwierigkeiten der FTI Group berichtet.

Auch die VUSR-Vorsitzende Marija Linnhoff hatte bereits im Vorfeld der Fachmesse ITB Berlin im März Transparenz über die wirtschaftliche Perspektive des Veranstalters gefordert. Nicht wenige Reisebüros hatten angesichts der zunehmenden Spekulationen über eine drohende FTI-Pleite vom aktiven Verkauf von FTI-Produkten Abstand genommen – erst recht bei Einzelleistungen, die durch die Kundengeldabsicherung im Fall einer Insolvenz nicht versichert sind. Dieser Effekt hatte die Schieflage von FTI vermutlich verstärkt – und führte zudem dazu, dass Check 24 am Ende der mit Abstand größte Vertriebskanal für FTI gewesen sein soll.

Juristische Argumentation

Hopperdietzel beruft sich auf Paragraf 280 BGB, der Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen regelt. Dazu zählen auch Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Der Jurist sieht in dem Verfahren einen möglichen Präzedenzfall für die Branche. Nach seinen Angaben bestreitet Check 24 eine Pflichtverletzung. Das Landgericht München bestätigte unterdessen das laufende Verfahren. Die mündliche Verhandlung ist für den 8. Oktober angesetzt.

Sollte das Gericht die Kläger in ihrer Argumentation bestätigen, dürfte das eine Signalwirkung und vermutlich Ketteneffekte haben. Denn dann ergibt sich zwingend die Frage, ob und von welchem Zeitpunkt an OTAs und Reisebüros verpflichtet gewesen wären, Kunden vor den Finanzproblemen der FTI Group zu warnen. Auch weitere Verfahren wären unter dieser Voraussetzung zu erwarten – und nicht zuletzt eine weitere Debatte darüber, wie eng oder weit die Informationspflichten des Vertriebs zu fassen sind.

Christian Schmicke

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