Ambulante Pflegedienste müssen ihre Leistungen doch nicht schon ab Dezember vollelektronisch abrechnen. Die Pflicht wird auf den 1. Oktober 2027 verschoben. "Der 1. Dezember ist Geschichte", sagt der Digitalisierungsbeauftragte Wolfgang Voßkamp vom Trägerverband BAD. Der Aufschub hat einen praktischen Grund: Die Dienste sollen Leistungen nach SGB XI und SGB V möglichst in einem Zug auf die elektronische Abrechnung umstellen können.