"Urheberrechtlich sind die aktuellen Tools Rechteverletzungsmaschinen, die man nur mit Augenmaß einsetzen sollte", sagt Rechtsanwalt Peter Hense. Denn die KI-Tools werden meist mit Daten gefüttert, die urheberrechtlich geschützt sind. Darüber gibt es grundlegenden Streit und die New York Times hat den Chat-GPT-Entwickler OpenAI im Dezember verklagt. Zum Einsatz von Chatbots zur E-Mail-Kommunikation meint Hense: "Übersetzen: Ja. Korrigieren: Ja. Antworten lassen: Niemals." Tophotel