Der Landkreis Osnabrück untersagte einer Pflegehelferin im November 2022, weiterhin im Christlichen Krankenhaus in Quakenbrück zu arbeiten, weil sie weder einen Impf- noch einen Genesenenausweis vorgelegt hatte. Dagegen klagte die Pflegehelferin. Doch das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage jetzt zurückgewiesen: Die juristische Grundlage für das Verbot sei zum damaligen Zeitpunkt verfassungskonform gewesen. Häusliche Pflege