20. September 2024 | 07:00 Uhr
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EuGH bestätigt Verbot von Bestpreisklauseln

booking laptop symbol foto iStock scyther5
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Interessenbekundungsverfahren Schloss Berge, Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen-Buer besteht die Möglichkeit, das repräsentative Schloss Berge mit Gastronomie, Biergarten und Hotelzimmern zu pachten. Die stilvolle und gehobene Anlage liegt inmitten eines weitläufigen Parks. Abgabefrist für die Interessenbekundung ist der 31. Januar 2026. Mehr erfahren

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat entschieden, dass das Verbot von Bestpreisklauseln, wie es unter anderem vom Bundeskartellamt ausgesprochen wurde, rechtmäßig ist und Bestpreisklauseln auch als sogenannte Nebenabreden nicht zulässig sind. Booking hatte gegen das Verbot geklagt, um "Trittbrettfahrerei" auszuschließen. Stern