Der Bundestag hat das Tariftreuegesetz (BTTG) verabschiedet. Künftig sollen Bundesaufträge nur an Unternehmen gehen, die Tarifverträge oder gleichwertige Bedingungen einhalten. Es gilt nicht nur für große Investitionen, sondern auch für Dienstleistungsaufträge und somit für Kongresse, Tagungen und Hotelleistungen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.